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20.09.2003 - 14:55

Endamên Perlemana Ewropayê doza mafên Kurdan li Sûryayê dikin

BERLÎN (amude.com) - Berî du hefteyan, Komeleya Kurdên ji Sûryayê li Berlîn-Brandenburg, Yekîtiya Pijîşkên Kurd li Elmanyayê û Civata Kurdî Ya Demoqrat li Berlîn-Brandenburg dest bi inîtsyatîvekê ji bo çaresekirina doza kurdî li Sûryayê kirin. Armanca inîtsyatîvê ew e, ku Perlemana Ewropayê xwe mijûlî vê pirsgirêkê bike û wê çareser bike.

Komeleyên jorîn nameyeke hevbeş ji hemî endamên Perlemana Ewropayê, endamên Perlemana Elmanyayê (Bundestag), baylozxaneyên welatên demoqrat, Komîteya Perlemana Elmanî ya Mafên Mirov û Piştgiriya Mirovane û UNHCR re şandine û tê de bi balê li ser rewşa Kurdên li Sûryayê dikşînin. Ew li ser rewşa Kurdên "biyanî" yên bê nasname û yên 'maktûm' radiwestin. Herweha ew siyaseta hikûmetê ya erebkirinê tînin ziman û çawa vê siyasetê hişt ku herêmên Kurdan bêne ereb kirin.
Di dawiya nameya xwe de, komeleyên kurd daxwazên xwe diyar dikin û ji endamên perlemanan doza piştgiriya wan daxwazan bikin. Di daxwazên xwe de, ew bi giştî doza çareserkirina pirsa kurdî li Sûryayê dikin.

Li gor agahiyên Siyamend Haco ji Komeleya Kurdên ji Sûryayê li Berlîn-Brandenburg, piştî şandina vê nameyê, endamê elmanî yê Perlemana Ewropayê Dr.André Brie reşpelika daxwaznameyekê ji bo Perlemana Ewropayê amade kiriye û du endamên din ew ta niha imze kirine. Ev daxwazname dê ji bo perlemanê bête pêşkêş kirin. Daxwazname doza başkirina rewşa Kurdan li Sûryayê yê dike.

Li vir em nameya komeleyên kurdî û reşpela daxwaznameya endamên Perlemana Ewropayê bi zimanê elmanî diweşînin:


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Gemeinde der Kurden aus Syrien in Berlin-Brandenburg e.V.
Vereinigung Kurdischer Ärzte in Deutschland e.V.
Kurdische Gemeinde Berlin-Brandenburg e.V.

Tel: +49- 30 - 62 98 65 98, Fax:+ 49 30 - 62 84 5 8 61 oder e-mail: mail@kurdologie.de.


An alle Politikerinnen und Politiker
EU-Abgeordnete, Abgeordnete des Deutschen Bundestages
UNHCR
Botschaften demokratischer Staaten
Ausschuss des Deutschen Bundestages für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Medien

Berlin, im September 2003

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir, die Gemeinde der Kurden aus Syrien in Berlin-Brandenburg e.V., die Kurdische Demokratische Gemeinde Berlin-Brandenburg e.V., und die Vereinigung Kurdischer Ärzte in Deutschland e.V. möchten Sie mit diesem Brief über den inhumanen Umgang mit und die skandalöse Behandlung von Kurdinnen und Kurden in der Syrischen Arabischen Republik (SAR) informieren.
Bitte nutzen Sie Ihren Einfluss, um die tragischen Lebensumstände der in Syrien lebenden entrechteten Kurdinnen und Kurden zu beenden. Wir bitten Sie mit Nachdruck, sich im Rahmen Ihres Mandats, Ihrer politischen Kontakte und Ihrer Wirkungsmöglichkeiten dafür einzusetzen.
Die Regierung der Syrischen Arabischen Republik hat durch die Mitgliedschaft Syriens in den Vereinten Nationen ein Bekenntnis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte abgelegt. Das muss sich auch auf das Leben von Kurdinnen und Kurden im Lande beziehen.

Was sind unsere Argumente?

Kurdinnen und Kurden bilden mit schätzungsweise 2,4 Millionen Angehörigen etwa dreizehn Prozent der Bevölkerung Syriens. Während sie bis Ende der 50er Jahre syrische Staatsbürger waren, begann mit dem Erstarken der panarabischen Ideologie um 1962 eine restriktive anti-kurdische Politik. Dies wurde 1963 mit der Machtübernahme der panarabischen Baath-Partei, die eine ethnische und kulturelle Eigenständigkeit der kurdischen Minderheit leugnet, verschärft. 1962 erfolgte eine Sondervolkszählung, in deren Folge ca. 120.000 Kurdinnen und Kurden in besonders von Kurden bewohnten Gebieten willkürlich zu "Ausländern" erklärt worden sind. Ihnen wurde die Staatsbürgerschaft entzogen, womit sie aller Bürgerrechte beraubt waren. Dies ist unter anderem ein Verstoß gegen Art. 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die auch Syrien ratifiziert hat. Die syrische Regierung teilte die nun Staatenlosen in zwei Kategorien ein: "Ausländer/ Ausländerinnen" ("ajnabi/ajnabiyya") und "Nichtregistrierte" ("maktum/maktuma"). "Ausländer" sind Kurden und Kurdinnen, denen 1962 die Staatsbürgerschaft entzogen wurde, "Nichtregistrierte" sind z.B. von der Volkszählung 1962 aus verschiedenen Gründen nicht Erfasste sowie Kinder aus Verbindungen zwischen "Ausgebürgerten", "Nichtregistrierten" bzw. zwischen diesen und syrischen Staatsbürgerinnen. "Ausländerinnen und Ausländer" und die nach 1962 in Syrien geborenen nichtregistrierten Kinder erhalten keinen Pass. Durch komplizierte Regelungen ist für sie eine standesamtlich registrierte Heirat untersagt, sie werden im Staatsdienst nicht beschäftigt usw. Damit leben sie als rechtlose Menschen im eigenen Land. Doch auch die Kurdinnen und Kurden, die nicht ausgebürgert wurden und die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, werden diskriminiert, wenn sie sich als Kurden definieren. Das betrifft kulturelle und politische Rechte. Unter dem Druck einer staatlich gelenkten Arabisierung sind sie gezwungen, ihre kurdische Identität zu verleugnen oder aufzugeben.
In Syrien leben heute nach Angaben kurdischer Organisationen etwa 400.000 und nach Angaben des UNHCR etwa 200.000 ausgebürgerte Kurdinnen und Kurden.

Ihrer Ausbürgerungspolitik von 1962 ließ die syrische Regierung ab 1973 ein Maßnahmepaket folgen, das bereits 1963 erstmals als Bericht und 12-Punkte Plan des Sicherheitschefs von Hasaka, Mohamed Talab Hilal, veröffentlicht wurde und dessen rassistische Grundhaltung ins Auge springt. So wird die Existenz von Kurdinnen und Kurden als "bösartiges Geschwür im Körper der arabischen Nation" bezeichnet, sie werden als "Feinde" diffamiert und Kurdistan wird mit einem sogenannten "Judastan" verglichen!
Auf all das folgte die Enteignungs- und Umsiedlungspolitik. Vor allem in der Provinz Hasaka setzte die syrische Regierung diese zwischen 1973 und 1976 rücksichtslos um. Obwohl 1976 von Präsident Assad offiziell für beendet erklärt, ist sie weiterhin wirksam. Kurdische, vor allem regimekritische Großgrundbesitzer, wurden vertrieben, ihre Ländereien gingen in Staatsbesitz über, arabische Familien mussten sich in kurdischen Gebieten zwangsansiedeln. Durch die Umsiedlung von 25.000 arabischen Familien entstanden kollektive Farmen (Wehrdörfer) entlang der türkischen Grenze. Letzteres ist heute der 15 km tiefe in syrisches Gebiet hinein reichende Streifen, der als "Arabischer Gürtel" bekannt ist.
Verfestigt wurde diese Politik durch weitere Einschränkungen und Eingriffe in die kulturellen Rechte von Kurdinnen und Kurden. Das seit 1958 bestehende Publikations- und Lehrverbot in der kurdischen Sprache wurde verschärft, am Arbeitsplatz darf kurdisch nicht gesprochen werden, zahlreiche Städte- und Dörfernamen wurden durch arabische ersetzt, Geschäfte mussten arabische Namen annehmen und noch im September 2001 wurde verfügt, dass nur syrische Araber und Araberinnen Eigentümer, leitende Herausgeber oder Direktoren von Zeitschriften und Zeitungen sein dürfen.

Die Europäische Union betrachtet in den laufenden Assoziations- und Kooperationsabkommen mit Syrien Menschenrechtsklauseln als integralen Bestandteil. Sie erklärt sich in der Europäischen Menschenrechtskonvention vom 04.11.1950 (neu 1998, B.1.1.) und in Artikel 6 des EU - Vertrags gemeinschaftlich zu den Allgemeinen Menschenrechten und will dies auch nach "Außen" (Art. 11 EU Vertrag) anwenden. Das bestärkt unsere Hoffnung, dass auch Sie mit aller Kraft gegen diese eklatanten Menschenrechtsverletzungen kämpfen werden.

Unterstützen und verbreiten Sie die im Folgenden genannten Forderungen!

- Wiedereinsetzung der Kurdinnen und Kurden in die syrische Staatsbürgerschaft:
Rückwirkend für jene, denen sie 1962 aberkannt wurde und für alle nach 1962 geborenen staatenlosen bzw. nichtregistrierten syrischen Kurdinnen und Kurden
- Freiwilliges Rückkehrrecht für deportierte und geflüchtete syrische Kurdinnen und Kurden nach Syrien und deren Wiedereinsetzung in die Staatsbürgerschaft-
- Anerkennung politischer und kultureller Rechte, insbesondere des Wahlrechts, das Recht, ein Amt inne zu haben, des Rechts, die kurdische Sprache zu erlernen und zu sprechen, in ihr zu publizieren und sich kulturell in ihr auszudrücken (Medien, Theater, Musik, Tanz etc.)
- Klärung von Eigentumsverhältnissen und Wiedereinsetzung in Eigentum Anerkennung und Registrierung von nach 1963 geschlossenen Ehen und Kindern und Gewährung des Rechts auf anerkannte Eheschließung
- Zugang zu allen Bildungseinrichtungen- und Abschlüssen
- Gleiche Rechte und Diskriminierungsverbot bei der Anstellung im Staatsdienst
- Zugang zu allen Einrichtungen und Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens

Sehr geehrte Damen und Herren,

welche Sofortmaßnahmen erscheinen Ihnen geeignet, um die Situation der betroffenen Kurdinnen und Kurden in Syrien deutlich und nachhaltig zu verbessern?
Wir rechnen auf Ihr Engagement und möchten mit Ihnen darüber ins Gespräch kommen.
Wir sind erreichbar unter Tel: +49- 30 - 62 98 65 98, Fax:+ 49 30 - 62 84 5 8 61 oder e-mail: mail@kurdologie.de.
Ihre
Gemeinde der Kurden aus Syrien in Berlin-Brandenburg e.V.
Vereinigung Kurdischer Ärzte in Deutschland e.V.
Kurdische Demokratische Gemeinde Berlin-Brandenburg e.V.


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Schriftliche Erklärung

zur Aufnahme in das Register
eingereicht gemäß Artikel 51 der Geschäftsordnung
von Dr. André Brie

zur notwendigen Verbesserung der menschenrechtlichen Situation der kurdischen Bevölkerung in Syrien

Das Europäische Parlament,

In Erwägung nachstehender Gründe:

A. having regard to the Universal Declaration of Human Rights adopted and proclaimed by General Assembly resolution 217 A (III) of 10 December 1948;

B. having regard to the declaration by the presidency on behalf of the European Union on human rights in Syria (11416/02) released on the 8th of August 2002;

C. unter Hinweis auf seine Entschließung zur Lage der demokratischen Rechte in Syrien, insbesondere zum Fall Riad Turk (P5_TA(2002)0330) angenommen am 13.06.2002;

D. unter Hinweis auf die unverändert schlechte Menschenrechtssituation der in Syrien lebenden kurdischen Bevölkerung (immerhin 13% der Gesamtbevölkerung), welche seit der "Sondervolkszählung" von 1962 und der nachfolgenden Aberkennung der syrischen Staatsbürgerschaft anhält;

1. fordert von der syrischen Regierung:

- die (rückwirkende) Wiedereinsetzung der Kurdinnen und Kurden in ihre Staatsbürgerschaft sowie aller damit verbundenen Rechte;
- die Anerkennung aller politischen und kulturellen Rechte der kurdischen Minderheit, den Zugang zu allen Bildungseinrichtungen und Abschlüssen;

2. calls on the Council and the Commission:

- to express their concern about the situation of the Kurdish minority and to urge the Syrian government to urgently proceed with the necessary reforms;
- to emphasize towards Syria the importance of the respect for human rights mutually accepted in the Barcelona Declaration;
- to monitor closely the situation of the Kurdish minority, in particular in the context of the future Association Agreement.


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